Relaunch der Webseite zum Herrenrecht der ersten Nacht mit neuen Materialien

Hervorgehoben

1999 erschien die unten stehende Studie zum Herrenrecht der ersten Nacht / jus primae noctis. Gleichzeitig wurde eine Webseite eingerichtet, um zusätzliche Materialien auch online bereit zu stellen. Die technische Weiterentwicklung machte 2017 einen relaunch der Seite notwendig. Gleichzeitig wurde die thematische Bibliographie mit einer Downloadfunktion ausgestattet, die Zugang zu ca. 800 Digitalisaten gewährt, die zu diesem Thema gesammelt wurden.


Gab es im Mittelalter ein Herrenrecht der ersten Nacht (jus primae noctis)? Jörg Wettlaufer diskutiert diese Frage aus rechtshistorischer und anthropologischer Sicht. Richtungsweisend ist dabei weniger die Verortung des Herrenrechts zwischen Mythos und Realität als die Suche nach Ursprung, Entwicklung und Bedeutung des Glaubens an ein solches Recht. Im Spannungsfeld von literarischem Topos, mittelalterlicher Rechtssymbolik und den Heiratsabgaben der ländlichen Bevölkerung an ihre Herrn entsteht ein lebendiges Bild des sozialen Konflikts zwischen niederem Adel und Bauern im 15. und frühen 16. Jahrhundert, in dem das Herrenrecht der ersten Nacht eine vornehmlich symbolische Rolle spielte.
(erschienen im September 1999 bei Campus, Frankfurt am Main)

Jörg Wettlaufer
Das Herrenrecht der ersten Nacht
Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im Mittelalter  und in der frühen Neuzeit
Campus Hist. Studien, Bd. 27
1999. 430 S.,
kt., 15,2 x 22,8 cm
ISBN 3-593-36308-9 (1. Aufl. vergriffen/Print on Demand)

Autor: Dr. Jörg Wettlaufer war von 1998 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Residenzenkommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Interessierte: HistorikerInnen, KulturwissenschaftlerInnen.
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 Vgl. auch folgende Veröffentlichungen:

Magisterarbeit:

„Jus primae noctis.“ Zur Geschichte einer wissenschaftlichen Kontroverse, Kiel 1994. (unveröffentlicht)

Aufsätze:

„Jus primae noctis.“ Historisch -anthropologische Überlegungen zum Verständnis eines „mittelalterlichen Feudalrechts“, in: Francia (Forschungen zur Westeuropäischen Geschichte), Bd. 21/1 (1994), S. 245-262.

The jus primae noctis as a male power display: A review of historic sources with evolutionary interpretation. in: Evolution and Human Behavior, Vol 21, Nr. 2 (2000), S. 111-123.

Bewahrung und Weitergabe von „sozialem Wissen“ durch literarische Topoi: Das Beispiel des Herrenrechts der ersten Nacht (jus primae noctis), in: Karl Eibl, Katja Mellmann, Rüdiger Zymner (Hg.): Im Rücken der Kulturen. Paderborn: Mentis 2007, S. 394-423.

Vorträge:

„Updating Edward Westermarck: The ‚right of the first night‘ in the evolutionary biology perspective.“ Vortrag gehalten auf der Tagung: „Marriage, Morality and Emotions – Updating Edward Westermarck“, An International Symposium organized by the Westermarck Society, Helsinki, November 18.-22.1998.

„Legitimation durch altes Herkommen. Spätmittelalterliche Abgaben bei Eheschließung und Todfall und ihre Rechtfertigung im Übergang von mündlicher zu schriftlicher Rechtskultur“, International Max Planck Research School for Comparative Legal History, Wetzlar 6.-7.Februar 2004.

Rezensionen:

Alain Boureau, Le droit de cuissage. La fabrication d’un mythe XIIIe – XXe siècle, Paris 1995, in: Francia, Forschungen zur Westeuropäischen Geschichte, Bd. 23/1, 1996, S. 308-312.